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Bei Mietausfall: Jetzt Grundsteuer-Teilerlass beantragen!

By 23. Februar 2022 No Comments

Düsseldorf/Aachen. Haben Vermieter im Jahr 2021 unverschuldet einen erheblichen Mietausfall verbuchen müssen, können sie noch bis zum 31. März einen Teilerlass der Grundsteuer beantragen. „Wenn die Mieteinnahmen 2021 mehr als 50 Prozent unter der normalen Jahreskaltmiete lagen, erlässt die Kommune dem Vermieter 25 Prozent der Grundsteuer“, erklärt Prof. Dr. Peter Rasche. Der Vorstandsvorsitzende von Haus und Grund Aachen ergänzt: „Sollte vergangenes Jahr gar keine Miete geflossen sein, steht dem Eigentümer sogar ein Erlass von 50 Prozent zu.“

Den Antrag auf einen Grundsteuernachlass stellen Vermieter beim Steueramt der Kommune. „Die Frist ist nicht verlängerbar“, mahnt der Geschäftsführer von Haus und Grund Aachen, Tobias Hundeshagen. Mögliche Gründe für einen Teilerlass der Grundsteuer gibt es viele: Eine Zahlungsunfähigkeit des Mieters ist ebenso denkbar wie ein Leerstand nach einem Feuer oder großen Wasserschaden. „Im Jahr 2021 dürften in NRW viele von der Flutkatastrophe betroffene Vermieter für den Grundsteuer-Teilerlass in Frage kommen“, stellt Hundeshagen fest.

Grundsteuer-Teilerlass aus vielen Gründen möglich

Prof. Rasche ergänzt: „Wenn die Vermietung an geringer Nachfrage scheitert, ist ein Grundsteuer-Teilerlass ebenfalls möglich.“ Vermieter müssen dann aber belegen können, dass sie sich ernsthaft um eine Vermietung bemüht haben. Rasches Rat: „Man sollte alle Vermietungsversuche sorgfältig schriftlich festhalten.“ Vermieter seien dabei grundsätzlich nicht gezwungen, unwirtschaftliche Bemühungen zu unternehmen oder ihre Wohnungen unterhalb des allgemein üblichen Mietpreisniveaus anzubieten. Unrealistisch hohe Mieten dürfen aber natürlich auch nicht verlangt werden.

„Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes müssen die Vermietungsbemühungen zumindest bei mehrjährigem Leerstand intensiviert werden, etwa durch Beauftragung eines Maklers“, erklärt Hundeshagen. Steht die Wohnung wegen einer geplanten Renovierung oder einem Umbau leer, kann die Grundsteuer hingegen nicht gemindert werden.