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Sanierung mit KfW-Förderung: Ab heute wieder Anträge möglich

By 23. Februar 2022 No Comments

Frankfurt/Main. Wer seine Immobilie zum Effizienzhaus sanieren möchte, kann dafür ab heute (22. Februar 2022) wieder eine Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Das gab das Institut gestern bekannt. Am letzten Mittwoch hatten die Bundesregierung und der Haushaltsausschuss im Bundestag den Weg dafür frei gemacht, indem sie 9,5 Milliarden Euro zusätzlicher Mittel für die Förderung freigaben. Wie berichtet hatte der grüne Bundesklimaschutzminister Robert Habeck die gesamte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) am 24. Januar eingestellt, weil kein Geld mehr da war.

Mit dem frischen Geld kann nun einerseits die Sanierungsförderung wieder anlaufen. Andererseits hat die KfW bereits damit begonnen, vor dem 24. Januar eingegangene Altanträge auf Fördermittel abzuarbeiten. Wer jetzt eine Förderung für einen energieeffizienten Neubau beantragen möchte, hat aber weiterhin Pech: Für den Neubau gibt es bis auf weiteres keine Förderung mehr, es werden keine Anträge entgegengenommen. Die Bundesregierung will die Förderung ganz neu aufstellen. Einen konkreten Vorschlag dazu hat Robert Habeck noch nicht vorgelegt.

Sanierungsförderung der KfW zu bisherigen Konditionen

Bekannt ist nur, dass die Neubauförderung für das Effizienzhaus 40 bis zum Jahresende vorübergehend wieder aufgenommen werden soll – allerdings zu veränderten Konditionen. Die Förderung von Neubauten nach dem Standard Effizienzhaus 55 bleibt dagegen dauerhaft eingestellt und wird nicht wieder zurückkehren. Für die seit heute wieder mögliche Sanierungsförderung dagegen gelten die gleichen Bedingungen, wie vor dem plötzlichen Förderstopp auch. Das heißt: Gefördert werden die Sanierung zum Effizienzhaus 55 oder 40, 70, 85 oder 100.

Auch für den Kauf eines frisch zum Effizienzhaus sanierten Gebäudes kann die Förderung in Anspruch genommen werden. Alle Arten von Wohngebäuden kommen dafür in Frage. Die Förderhöhe hängt vom erzielten Effizienzstandard ab. Eigentümer bzw. Käufer finden alle Informationen auf der Website der KfW. Wichtig ist, dass der Förderantrag grundsätzlich gestellt wird, bevor ein Liefer- und Leistungsvertrag oder einen Kaufvertrag unterschrieben worden ist. Lediglich Planungs- und Beratungsleistungen dürfen die Antragsteller auch schon vor der Beantragung der KfW-Förderung in Anspruch nehmen.